Eigentlich wollte ich zu der ganzen Sache mit der Krankenversicherung nichts schreiben, aber mittlerweile ist in dem Zusammenhang soviel passiert, dass es nun wohl doch mal nötig ist, ein paar Highlights hier zu verewigen…
Ist man in Deutschland gesetzlich krankenversichert und geht in die Schweiz, dann wird einem von der deutschen GKV erzählt, dass es bei einer Rückkehr nach Deutschland kein Problem sei, wieder in die GKV reinzukommen. Soweit so gut. Dann stellt man fest, dass die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz ganz schön teuer sein kann (okay, verglichen mit dem Höchstsatz, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen maixmal an die GKV in Deutschland zahlt, ist eine durchschnittliche schweizerische Versicherung fast schon wieder günstig, wenn man alleinstehend ist). Aber es gibt Mittel und Wege, Geld zu sparen, wenn man nämlich Student oder Forscher mit einer begrenzten Aufenthaltsbewilligung ist, dann kann man sich von der obligatorischen Krankenversicherung befreien lassen, wenn man einen vergleichbaren Versicherungsschutz vorweisen kann. Und diesen vergleichbaren Versicherungsschutz bekommt man u.U. deutlich günstiger, wenn es sich um eine Reisekrankenversicherung handelt, bei der keine Rücklagen gebildet werde (klar, denn man wird auch nur für maximal 6 Jahre befreit von der obligatorischen Krankenversicherung, warum sollte die Versicherungsgesellschaft da Rücklagen fürs Alter bilden wollen).
Wie ich dann aber Anfang Mai herausfinden durfte, darf/muss die GKV in Deutschland einen nicht mehr wieder aufnehmen, wenn man sich vom Versicherungsobligatorium in der Schweiz hat befreien lassen. Naja, es gibt ja schließlich noch private Krankenversicherungen, aber die nimmt eine Schwangere nach der 20. Schwangerschaftswoche nicht mehr auf. Das wusste ich auch, denn ich hatte mich bereits im November nach Möglichkeiten, mich in D kranken zu versichern erkundigt. Und auch von Seiten der PKV wurde mir damals gesagt, dass die GKV mich nehmen müsse. Ich hätte schier verrückt werden können, als ich mehrmals täglich mit beiden Krankenversicherungen telefoniert habe und jede behauptete, die andere KV müsse mich versichern. Denn es gibt seit 01.01.09 einen sogenannten Basistarif, den die privaten Krankenversicherer anbieten müssen und bei dem sie niemanden aus gesundheitlichen Gründen ablehnen dürfen. Denn das deutsche Krankenversicherungssystem war scheinbar soooo löchrig, dass viel zu viele Menschen in D nicht in der Lage waren, sich kranken zu versichern, weil sie schlicht und einfach nicht ins Raster passten.
Letze Woche dann endlich erhielt ich die mündliche Zusage, dass ich in diesem Basistarif versichert werden kann und dass die Unterlagen fertig gemacht werden. Da dachte ich „Puh, das wäre also endlich geklärt“, aber weit gefehlt. Am Montag hatte ich meinen ersten Termin zur Vorsorgeuntersuchung bei einer Gynäkologin hier in Hamburg. Und natürlich hat das Praxisteam dort Stress gemacht, weil sie nicht wissen, wie sie mich abrechnen sollen. Teile der Unterhaltung sowohl mit der Arzthelferin als auch mit der Ärztin waren total absurd und ich hab mich wirklich gefragt, ob ich Chinesisch spreche. Die Ärztin behauptete, den Basistarif gäbe es erst ab September, die Arzthelferin sagte, sie habe noch nie etwas von einem Basistarif gehört. Und solange ich nichts schriftliches von der Krankenversicherung vorlege, werden sie mich nach dem Standardtarif für Privatpatienten abrechnen, der natürlich über dem Satz liegt, den mir die PKV im Basistarif zurückerstattet.
Bei den ganzen Diskussionen um die Gesundheitsreform in Deutschland habe ich immer gesagt, dass die Kopfpauschale auch keine Lösung sei, denn auch das schweizerische Gesundheitssystem hat mit Kostenexplosionen zu kämpfen und erst kürzlich wurde bekannt, dass manche Krankenversicherung die Prämien um bis zu 20 % erhöhen wird. ABER im schweizerischen System gibt es immerhin kein 2-Klassen-System. Dem Arzt ist egal, wer die Rechnung zahlt, er rechnet immer gleich ab und somit wird auch jeder Patient gleich behandelt. Dass dies in Deutschland nicht der Fall ist, durfte ich am Montag am eigenen Leib erfahren, denn dass mein ungeklärter Krankenversicherungsstatus während der ganzen Untersuchung im Vordergrund stand, hat mich dann doch ziemlich geschockt.
Da heute das Bundesverfassungsgericht den Basistarif bestätigt hat, gegen den 5 private Krankenversicherer geklagt haben, kann nun auch keine Arzthelferin mehr behaupten, den Basistarif kenne sie nicht, denn dann werde ich sie fragen, ob sie die Nachrichten nicht verfolge…